Zwangsversteigerungen verhindern
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Gründe für eine drohende Zwangsversteigerung
In der Regel wird eine Zwangsversteigerung durch die Bank angesetzt. Eine der häufigsten Situationen ist der Ausfall eines privaten Immobilienkredits, wenn sich die finanzielle Lage drastisch verändert hat. Während sich für die ersten Monate meist noch eine kulante Lösung finden lässt, wird dies bei zunehmender Dauer deutlich schwerer. Wer die Raten für das Eigenheim, wie auch Firmen- oder gewerblich genutzte Immobilien, langfristig nicht bedienen kann, muss mit einer Zwangsversteigerung rechnen.
Die persönlichen Gründe sind aus Sicht der Bank meist unerheblich. Probleme wie der plötzliche Verlust der Einkommensquelle führen zu einer drastischen finanziellen Veränderung, der ohne schnelles Handeln nur die Wenigsten gewachsen sind. An dieser Stelle kommt es auf kompetente Hilfe an, um schnell wieder die nötige Sicherheit zu haben und die Raten für den Kredit bedienen zu können.
So lässt sich die Zwangsversteigerung noch verhindern
Folgende Ansätze sind möglich, um eine Zwangsversteigerung noch zu verhindern:
Aussetzen oder Verringerung der Tilgung
Eine geringere Rate oder eine fest vereinbarte Ratenpause kann zur Beruhigung beitragen. In diesem Fall gewährt Ihnen die Bank zuzüglich des zu zahlenden Zinsanteils unter Umständen eine spürbare Entlastung. Dennoch ist dies natürlich nur eine vorübergehende Lösung.
Umschuldung des aktuellen Kredits
Um die Kosten langfristig zu senken, können Sie eine Umschuldung mit Ihrer Bank vereinbaren. Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Zinsen kann sich dies nachhaltig für Sie lohnen. Die Zinsbindungsfrist sollte in diesem Fall jedoch bereits kurz vor dem Ende stehen.
Stundung der monatlichen Raten
Bei einer Stundung profitieren Sie von einer vollständigen Aussetzung aller Zahlungen an die Bank. Damit dieses Vorhaben von der Bank hingenommen wird, muss eine klare Perspektive bestehen. Gerne helfen wir dabei, die Bank von einer Stundung zu überzeugen.
Kurzfristige und nachhaltige Lösungen finden
Auch bei einer eingeleiteten Zwangsversteigerung sind Sie nicht machtlos. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen lässt sich die einstweilige Einstellung des Verfahrens nach § 30 ZVG beantragen. Das Gericht prüft anschließend, ob Sie die vereinbarten Raten in Zukunft wieder zahlen könnten. Wer dem Gericht glaubhaft eine zukünftig bessere Lage versichert, kann seinen Besitz somit retten.
Im Optimalfall lässt sich jedoch auch vorher schon die Zwangsversteigerung verhindern. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir schnelle und sachgerechte Lösungen, die Sie in Ihrer aktuellen Lage entlasten können. So müssen Sie sich keine Gedanken mehr um die Zwangsversteigerung machen, sondern können sich auf die Zukunft Ihrer Finanzen konzentrieren.